

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) "Surf4all ist eine Marke von "Happy Consulting"" nachfolgend Provider genannt. Die nachstehende Vereinbarung ist sowohl für Nutzer, die sich in das Internet einwählen, als auch sonstige Dienste des Providers im Internet nutzen, verbindlich und ist zugleich Grundlage für Verträge über den Zugang zum Internet über Happy Consulting durch Nutzer mit eigener Zugangsberechtigung. Sie regelt ferner die Nutzung der von Happy Consulting angebotenen Dienste und soll höchstmögliche Qualität sichern sowie Missbräuche ausschließen.
1. Internetzugang/ Internet by Call
1.1 Happy Consulting bietet den Nutzern den Zugang über www.surf4all.de zum Internet an. Dieses über das Call by Call Verfahren ohne Freischaltung zu nachstehenden Bedingungen. Der Zugang erfolgt je nach Tarif über unterschiedliche Einwahlnummern. Die für den jeweiligen Tarif geltenden Einwahlnummern sind ebenfalls unter www.surf4all.de abrufbar.
1.2 Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") und die jeweils aktuelle Preisliste kann der Nutzer auf den Webseiten von Happy Consulting auf www.surf4all.de einsehen. Der Provider hat das Recht, die AGB und/oder die Preisliste jederzeit zu ändern. Über jede Änderung, die zu Ungunsten des Nutzers erfolgt, wird der Provider den Nutzern auf seinen Internetseiten, die der Nutzer als voreingestellte Startseite für den Internetzugang zu nutzen hat, unterrichten. Mit der anschließenden Nutzung von Diensten des Providers nach diesem Vertrag stimmt der Nutzer der Änderung zu. Ist der Nutzer mit der Änderung nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
1.3 Der Einbeziehung von AGB des Nutzers wird widersprochen.
1.4 Der Nutzer kann den Internetzugang von Happy Consulting nur im offenen Internet by Call ohne Anmeldung nutzen.
1.5 Der Vertrag über den Zugang zum Internet kommt mit der Einwahl zustande. Der Nutzer akzeptiert als Grundlage dieses Vertrages diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6 Die Nutzung von Happy Consulting Diensten kann nur erfolgen, wenn der Nutzer über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt, und er seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
1.7 Die Abrechnung erfolgt über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG. Bei Reklamation ist eine Frist von 4 Wochen ab Zugang der Abrechnung einzuhalten.
1.8 Der Vertrag über den Zugang zum Internet wird für die Dauer der Nutzung geschlossen. Dem Nutzer werden Nutzungsentgelte nur für die Dauer der tatsächlichen Nutzung berechnet, d.h. die Gebühren fallen ab Verbindungsaufbau an.
1.9 Happy Consulting kann den Einwahlzugang über das Internet nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass es unter Umständen zu einer Überlastung des Netzes kommen kann. In diesen Fällen kann eine Einwahl kurzfristig nicht möglich sein. Happy Consulting bemüht sich den Einwahlknoten den jeweiligen Anforderungen des wachsenden Nutzerkreises anzupassen. Der Provider gewährleistet darüber hinaus nicht, dass der Datenaustausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgen kann.
1.10 Happy Consulting ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nur unter den Voraussetzungen der § 9, 10 Teledienste (TDG) verantwortlich. Das herunterladen, die Installation und die Verwendung von fremder Software, erfolgt auf Gefahr des Nutzers.
2. Entgelte
2.1 Für die Inanspruchnahme der Leistungen von Happy Consulting hat der Nutzer die Entgelte zu entrichten, die sich aus der jeweiligen gültigen Preisliste und Produktseite ergeben. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Entgelte und/oder Einwahlkennungen jederzeit ändern können.
2.2 Abrechnung und Inkasso sämtlicher Entgelte erfolgen durch die Deutsche Telekom AG oder einen Dritten. In letzterem Fall wird Happy Consulting den Nutzern vorab über die Identität des Dritten und die dann geltenden Abrechnungs- und Inkassobedingungen auf der Internetseite von Happy Consulting informieren. Die Rechnungsbeträge des Call-by-Call-Angebotes werden in der Rechnung des Nutzers, die dieser von der Deutsche Telekom AG oder einem Dritten erhält, mit der Kennzeichnung "Internetgebühren" oder einer anderen eindeutigen Kennzeichnung ausgewiesen.
2.3 Die Entgeltforderungen von Happy Consulting werden mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung des Inkassodienstleisters, also der Deutschen Telekom AG oder eines Dritten, fällig. Die Forderungen sind entsprechend der Zahlungsvereinbarung zwischen der Deutsche Telekom AG und dem Nutzern gemeinsam mit der Forderung der Deutsche Telekom AG zu begleichen; Entsprechendes gilt, wenn Abrechnung und Inkasso von einem Dritten vorgenommen werden.
2.4 Für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Nutzers ist Happy Consulting berechtigt, den Zugang des Nutzers zum Internet ganz oder teilweise zu unterbinden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Happy Consulting vorbehalten.
3. Allgemeine Pflichten der Nutzer
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich, die Leistungen von Happy Consulting nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu nutzen, insbesondere keine Einrichtung zu benutzen oder Anwendung auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Angebots oder Netzes von Happy Consulting oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen kann; nur Endeinrichtungen anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig ist; die persönliche Zugangskennung und das persönliche Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren; die Rechte Dritter zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte, nicht zu verletzen; keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf solche Informationen hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks), die pornographische Schriften im Sinne von § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der § 1, 6, 21 GjSM darstellen, die im Sinne der § 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, das Ansehen von Happy Consulting schädigen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten; den Internetzugang der Happy Consulting und nicht für die Versendung von Kettenbriefen, Junk-Mail, Spamming-Mail oder anderer nicht angeforderter E-Mail-Massenversendungen zu nutzen.
3.2 Happy Consulting ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
3.4 Der Nutzer stellt Happy Consulting von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Netzwerkes frei. Der Nutzer unterrichtet Happy Consulting unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Netzwerkes.
3.5 Der Nutzer erklärt, dass er, wenn er absichtlich oder unabsichtlich, wissentlich oder unwissentlich Dritten die Benutzung seines Zuganges ermöglicht, voll verantwortlich für alle Online-Handlungen dieser Personen, für die Kontrolle des Zugangs und der Verwendung durch diese Personen und für die Folgen jeder Art von Missbrauch. Der Nutzer haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch, und hat alle anfallenden Kosten der unberechtigten Nutzung zu tragen.
3.6 Erlangt Happy Consulting von einer unerlaubten Handlung des Nutzers Kenntnis oder wird Happy Consulting nach §10, 11 TDG von einer vermeintlichen unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird Happy Consulting im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgerungs- und Ordnungsbehörden weitergeben. Sollte zuvor aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten Handlung durch Happy Consulting erforderlich sein, wird Happy Consulting diesem nachkommen. 4. Verantwortlichkeit für Inhalte
4.1 Der Nutzer ist sowohl für die Inhalte der von ihm möglicherweise erstellten Homepage und/oder des persönlichen Homepage-Verzeichnisses und der von ihm versandten E-Mails als auch der von Happy Consulting für den Nutzer empfangenen bzw. gespeicherten E-Mails verantwortlich. Für empfangene E-Mails gilt dies, soweit der Nutzer von diesen Kenntnis erlangt hat oder erlangen musste. Der Nutzer hat Happy Consulting auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der angeblichen Verletzung von unter 3.1 genannten Pflichten gegen Happy Consulting erhoben werden. Die Freistellungspflicht schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein.
4.2 Inhalte, auf die der Nutzer im Rahmen des ihm von Happy Consulting bereitgestellten Zugangs zum Internet Zugriff erhält, unterliegen keiner Überprüfung durch Internet Free.
4.3 Ferner prüft Happy Consulting grundsätzlich nicht, ob Inhalte Software (z. B. Viren) enthalten, die geeignet ist, Schäden bei dem Nutzer oder Dritten zu verursachen.
5. Nutzung durch Dritte
5.1 Der Nutzer darf die von Happy Consulting erbrachten oder zu erbringenden Leistungen Dritten, z. B. durch Weiterverkauf, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Happy Consulting zur Verfügung stellen.
5.2 Der Nutzer darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Happy Consulting auf einen Dritten übertragen.
5.3 Der Nutzer ist auch zur Zahlung der Preise verpflichtet, die durch die unbefugte Nutzung des Internetzugangs entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat, wobei dem Nutzer die diesbezügliche Nachweispflicht obliegt.
6. Einwendungsausschluss Einwendungen gegen Entgeltforderungen von Happy Consulting sind gegenüber dem von Happy Consulting beauftragten Inkassodienstleister, d. h. der Deutsche Telekom AG oder einem Dritten, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich per Briefpost zu erheben. Erhebt der Nutzer innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. Der Nutzer wird bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen. 7. Aufrechnung Gegen Ansprüche von Happy Consulting kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
8. Datenschutz
8.1 Happy Consulting verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
8.2 Happy Consulting darf die vom Nutzer erhobenen personenbezogenen Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit Happy Consulting erhoben wurden, zur Erfüllung des Vertrages verarbeiten und nutzen.
8.3 Happy Consulting darf weiterhin die vom Nutzer erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung und für Zwecke der individuellen Information verarbeiten und nutzen, sofern der Nutzer hierzu einwilligt. Hierzu gehören Personalisierungsdienste, interaktive Kommunikation (Zusendung von E-Mails, Pop-Up-Windows und Produktangeboten), die Bereitstellung gezielter, nutzerindividueller Inhalte und Bannerwerbung.
9. Haftung
9.1 Für Personenschäden und übernommene Garantien haftet der Provider unbeschränkt.
9.2 Für sonstige Schäden haftet der Provider, wenn der Schaden von Happy Consulting ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Happy Consulting haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten"), in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 5.000,00 Euro.
9.3 Soweit Happy Consulting Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, ist die Haftung von Internet Free, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden je Nutzer auf 5.000,00 Euro und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 100.000 Euro je Schaden verursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
9.4 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Happy Consulting nur, wenn Happy Consulting deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Nutzer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form von ihm bereitzustellen ist, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.5 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 10. Vertragslaufzeit Der Vertrag über die Nutzung des offenen call by call-Zugangs (ohne Anmeldung) wird für die Dauer der jeweiligen Nutzung geschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Happy Consulting behält sich das Recht vor, Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Nutzer verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jeder Nutzung des Services erklären sich die Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung dieser AGB´s einverstanden.
11.2 Happy Consulting ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. In diesem Fall bleibt dem Nutzer das Recht vorbehalten, den Vertrag zu kündigen.
11.3 Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Hamburg Gerichtsstand.
11.4 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig - dem mit der unwirksamen Bestimmung bezweckten bzw. gewollten am ehesten entspricht.
Stand: Hamburg 01.04.2009
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